![]() ![]() Kinder- und Jugendschutz Aktivitäten im Rahmen des § 14 KJHG sollen junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritik-, Enscheidungs- fähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen. Erziehungsberechtigte sollen besser informiert werden, um Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Folgende Gefährdungs- und Risikopotentiale sind gesellschaftlich von Bedeutung: Sucht, Gewalt, Medien, Sexualität, Ideologien, Konsum/ Werbung, KrisenMitarbeiter Ronny Scheithauer Fachkraft für Soziale Arbeit geb. am 26.4.1966 Kontakt ![]() Tel.-Nr.: 037296/888805 ![]() ![]() ![]() 0177/1583657![]() ![]() ![]() ![]() e-mail:![]() ![]() ![]() |